Allgemeine Geschäftsbedingungen
für gewerbliche Kunden im Bereich Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung
zwischen Auraport UG (haftungsbeschränkt) – nachfolgend „Auftragnehmer" genannt – und dem gewerblichen Nutzer – nachfolgend „Auftraggeber" genannt –
§ 1 Unternehmenszweck und Vertragsgegenstand
(1) Die Auraport UG (haftungsbeschränkt) bietet Dienstleistungen im Bereich der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) gemäß dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sowie der Personalvermittlung an.
(2) Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung von Leiharbeitnehmern durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber zur Arbeitsleistung unter dessen Leitung und Aufsicht oder die Vermittlung von Kandidaten zur Festanstellung.
§ 2 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gemäß § 310 Abs. 1 BGB.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 3 Zustandekommen von Einzelverträgen
(1) Für jeden Einsatz eines Leiharbeitnehmers wird ein gesonderter Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (Einzelvertrag) geschlossen, der die schriftliche Form gemäß § 12 AÜG erfordert.
(2) Der Auftragnehmer verfügt über die erforderliche Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers (Einsatzbetrieb)
(1) Der Auftraggeber übernimmt die Konkretisierung der Arbeitsleistung (Weisungsrecht) und die Fürsorgepflicht gegenüber dem überlassenen Mitarbeiter am Einsatzort.
(2) Der Auftraggeber garantiert die Einhaltung sämtlicher Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie die Einhaltung der Arbeitszeitordnung.
§ 5 Abrechnung und Zahlung
(1) Die Vergütung richtet sich nach den im Einzelvertrag vereinbarten Stundenverrechnungssätzen zzgl. der gesetzlichen MwSt.
(2) Grundlage für die Abrechnung sind die vom Auftraggeber wöchentlich gegengezeichneten Tätigkeitsnachweise (Stundenzettel).
(3) Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen können per Banküberweisung oder über die auf der Plattform angebotenen Dienste (z. B. Stripe/PayPal) erfolgen.
§ 6 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet nur für die sorgfältige Auswahl des Mitarbeiters im Hinblick auf die vertraglich vereinbarte Tätigkeit.
(2) Da die Mitarbeiter ihre Tätigkeit unter Leitung des Auftraggebers ausüben, haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, die der Mitarbeiter während der Ausübung seiner Tätigkeit verursacht.
(3) Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 7 Geheimhaltung und Datenschutz
(1) Die Beteiligten verpflichten sich zur absoluten Vertraulichkeit bezüglich aller geschäftlich relevanten Informationen.
§ 8 Referenzwerbung
Der Auftraggeber willigt ein, dass sein Firmenname, sein Logo und Stelleninhalte durch den Auftragnehmer für Referenzzwecke (Website, Social Media) genutzt werden dürfen. Dieser Nutzung kann jederzeit per E-Mail an info@auraport.eu widersprochen werden.
§ 9 Prämien für Online-Bewerbungen
(1) Bewerberinnen und Bewerber, die das Online-Bewerbungsformular unter auraport.eu/bewerbung vollständig absenden, erhalten nach eigener Wahl eine der dort angebotenen Prämien (derzeit: ein Gratismonat eines Streamingdienstes oder ein Warengutschein im Wert von 25 EUR).
(2) Voraussetzung für die Gewährung ist, dass die Bewerbung vollständig abgesendet wurde, die gemachten Angaben wahrheitsgemäß sind und die eingereichten Nachweise nach Prüfung durch Auraport plausibel und der bewerbenden Person zuzuordnen sind. Bei offensichtlich unvollständigen, mehrfach eingereichten, automatisiert erzeugten oder missbräuchlichen Einsendungen besteht kein Anspruch.
(3) Die Prämie wird nach abgeschlossener Prüfung der Unterlagen, in der Regel innerhalb von vier Wochen, in digitaler Form (z. B. als Gutschein-Code per E-Mail) übermittelt. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Produkt besteht nicht; Auraport kann eine gleichwertige Prämie bereitstellen. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
(4) Die Prämie wird je Person einmalig gewährt. Mitarbeitende von Auraport sowie deren Angehörige sind ausgeschlossen.
(5) Die Prämie ist eine freiwillige Zuwendung für den Aufwand der Zusammenstellung der Unterlagen. Sie stellt keine Zusage einer Vermittlung, Überlassung oder Anstellung dar und ist von deren Zustandekommen unabhängig.
(6) Eine etwaige steuerliche Behandlung der Prämie obliegt der empfangenden Person.
(7) Auraport kann das Prämienangebot jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern oder beenden. Für bereits abgesendete Bewerbungen gilt das zum Zeitpunkt des Absendens angebotene Prämienprogramm.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Münster.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: Januar 2026
